Techem und die Dachrinnenreinigung

Die Tage war es mal wieder soweit, es flatterte eine Nebenkostenabrechnung in meinen Briefkasten. Erstmal nix ungewöhnliches, wenn denn nicht schon wieder die Position Dachrinnenreinigung auf der Abrechnung aufgeführt wäre.

Der Anfang

Aber kommen wir mal zum Anfang der Geschichte. Auf meiner Abrechnung 2011 tauchte besagte Position auf. Ich erinnerte mich das seit Silvester 2010/2011 ein Raketenstab einer Silvesterrakete in der Dachrinne fest klemmte. Ein erneuter Blick an diese Stelle brachte keine Veränderung. Der Stab war noch immer da. Auch hätte ich es an einer anderen Stelle gesehen, wenn jemand gereinigt hat. Mein Balkon befindet sich soweit oben das drei Meter Dachrinne direkt innerhalb meines Balkons verlaufen.

So ging am 21.08.2012 ein Widerspruch an meine Wohnungsverwaltung raus. Am 26.09.2012 fragte ich dann mal nach, wann denn eine Reaktion auf meinen Widerspruch seitens meines Verwalters kommt. Am gleichen Tag bekam ich dann auch eine Antwort von meinem Verwalter mit folgendem Inhalt:

Zu Ihrem Widerspruch an sich möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
Die Arbeiten wurde lt. Arbeitsbericht am 15.12.2011 erledigt und am 22.12.2011 in Rechnung gestellt.
Die ausführenden Mitarbeiter müssen kein fremdes Miteigentum auf Grund der vorhanden Technik und Arbeitsgeräte betreten.
Um Irritationen in Zukunft zu vermeiden wird die Firma die Arbeiten ankündigen und von einem Mieter unterzeichnen lassen.
Aus vorgenanntem Sachverhalt wird Ihr Widerspruch vollumfänglich zurückgewiesen.

Weiterhin übersendete man mir einen Arbeitsnachweis.

Arbeitsnachweis

 

Schauen wir uns mal den Zeitpunkt genauer an, an dem hier gereinigt worden ist. Ich kann mich noch gut an Schnee erinnern, was zu eindeutigen Spuren hätte führen müssen während der Reinigungsaktion. Wir wohnen in einem vier Geschosser, wo man sicher im Sinne der Berufsgenossenschaft nicht mit einer Leiter angelehnt an der Dachrinne hätte arbeiten dürfen. Eine Hubbühne hätte eindeutige Spuren hinterlassen. Jetzt mag der eine oder andere sagen „Es gibt doch sicher einen Dachausstieg“. Ja den gibt es, aber dazu hätte man durch eine der drei Dachwohnungen gehen müssen. Warum fehlt dann die Unterschrift des Mieters auf dem Arbeitsnachweis?

Die Rechnung

Aber jetzt kommt aus meiner Sicht das Beste. Schaut man zum Beispiel hier oder auch hier das Wetter an diesem Tag an will man gleich gar nicht mehr glauben das hier überhaupt was gemacht worden ist. Orkantief JOACHIM tobte über Deutschland, was natürlich die perfekte Voraussetzung ist um eine Reinigung vorzunehmen.

Rechnung
Die besagte Rechnung.

Jetzt wurde mir natürlich auch noch die Rechnung zugeschickt, die das Ganze glaubhaft machen sollte.

Aber was war das? Hier wird ja noch nicht einmal ein Währungssymbol verwendet. Muss wohl daran liegen das derjenige der in Word die Rechnung erstellt hat einfach zu doof ist ein Zeichen einzufügen. Nach einigem hin und her mit meinem Wohnungsverwalter habe ich dann für das Jahr aufgegeben.

Auf ein neues

Von nun an fotografierte ich besagte Schlüsselstelle zu verschiedenen Zeitpunkten über das Jahr verteilt.

Es hat sich auch im Jahre 2012 nichts an der Tatsache geändert. Der Stab liegt bis heute in der Dachrinne. Auch auf der neuerlichen Abrechnung war besagte Position wieder auf meiner Abrechnung zu finden. Diesmal ging ich nicht auf Konfronationskurs, sondern schrieb meinen Einspruch so das es klang als würde jemand die Hausverwaltung bescheißen und die dann unwissend es einfach an mich als Mieter weiter berechnet hat. Dazu übersande ich noch meine Fotos. Diesmal dauerte es dann auch nicht über einen Monat bis eine Antwort kam. Einen Tag später bekam ich ein Statement.

Mein Verwalter schrieb mir:

Sehr geehrter Herr Hertel,

die Abrechnung wurde von uns geprüft. Im Jahr 2012 ist keine Dachrinnenreinigung durchgeführt worden.
Der Widerspruch ist an die Fa. Techem weitergeleitet worden. Im Mailverlauf können Sie die Antwort der Fa. Techem entnehmen!
Nach Eingang der neuen Abrechnung geht selbige allen Mietern zu!

Der Mailverlauf offenbarte dann folgende Aussage der Firma Techem:

hier müssen wir uns bei Ihnen entschuldigen. Die Kosten „Dachrinnenreinigung“ wurden nicht von Ihnen eingegeben, sondern sind systemseitig reingerutscht!. Die Korrektur wurde beauftragt.

Ein System

AHA, Systemseitig scheint hier das Stichwort zu sein. Man gibt also selber zu das ein System dahinter steckt, dass die Mieter und Kunden systematisch abzockt. In meinem Fall kosteten, für das Haus in dem ich wohne, die Reinigungsarbeiten 330.-€ Auf die Anzahl der verwalteten Häuser hochgerechnet, scheint hier ein lukrativer Nebenverdienst möglich zu sein. Nachdem ich ein wenig im Internet gesucht habe fand ich auf der Techem Webseite ein Urteil was folgenden aussagekräftigen Inhalt hatte:

Jedenfalls handelt es sich bei den Kosten für eine Dachrinnenreinigung nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um Instandhaltungskosten des Mietobjekts. Letztere dienen der Erhaltung der Gebäudesubstanz und dem Schutz vor Feuchtigkeitsschäden, mithin handelt es sich um Werterhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen zu Gunsten und Lasten des Vermieters

Hier hört es nun bei mir komplett auf und ich bin einfach nur noch gefrustet wie ich hier abgezockt werde.

In diesem Sinne überprüft mal eure Nebenkostenabrechnung. Wir werden von dem gesparten Geld hier im Haus eine schöne Party veranstalten.